Als Wahlärztin ist es mir wichtig, genügend Zeit für Sie zu haben, um Sie bestmöglich zu beraten und auf Ihre Beschwerden eingehen zu können. Im Anschluss an die Untersuchung und Behandlung erhalten Sie eine Rechnung mit Auflistung der Leistungen.
Diese Honorarnote kann nach erfolgter Einzahlung bei der Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Gerne übernehmen wir die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse bei bezahlter Honorarnote.